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In der Schweiz beträgt das Renten­alter für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre. Ab dem Jahr 2024 gilt dann das Rentenalter 65 für alle.

Sie erhalten eine Altersrente, wenn:

  • Sie während mindestens 12 Monaten Beiträge an die AHV  und IV geleistet haben
  • Sie in der Schweiz gelebt und Ihr erwerbstätiger Ehepartner oder Ihre erwerbstätige Ehepartnerin mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat 
  • man Ihnen für mindestens ein Jahr Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften anrechnen kann

Sie erhalten die Altersrente am 1. Tag des Monats, in welchem Sie das Rentenalter erreichen. Der Anspruch auf die Altersrente erlischt am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.

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