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Damit Ihre Familie mit Ihnen zusammen in der Schweiz leben kann, müssen Sie ein Gesuch um Familiennachzug stellen.

Das Gesuch wird von den Behörden geprüft. Es kommt darauf an, welchen Aufenthaltsstatus Sie selbst haben.

Beim C-Ausweis ist ein Familiennachzug möglich.

Beim B-Ausweis haben Sie nicht unbedingt ein Anrecht auf Familiennachzug. Je nach Sachlage können die Behörden den Familiennachzug dennoch gewähren.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber können keinen Familiennachzug beantragen. Beim F-Ausweis haben Sie nicht unbedingt ein Anrecht auf Familiennachzug. Je nach Sachlage können die Behörden den Familiennachzug dennoch gewähren.

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