Arbeitsbewilligung
In vielen Fällen benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie in der Schweiz arbeiten wollen. Für die Arbeitsbewilligung ist Ihre Staatsangehörigkeit sowie die Art der geplanten Arbeit massgebend.
Die Arbeitsbewilligung wird vom Migrationsamt erteilt. Manchmal muss auch noch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) mitentscheiden.
Bei der Zulassung kommt es auf Ihr Herkunftsland an:
Arbeit und Aufenthalt länger als 3 Monate im Jahr
Durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA können Sie in der Schweiz leben und arbeiten.
Sie benötigen keine Arbeitsbewilligung für die Schweiz, jedoch eine Aufenthaltsbewilligung. Diese erhalten Sie, wenn Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag (befristet oder unbefristet) oder ein ähnliches Dokument vorlegen.
Selbständige Erwerbstätigkeit
Wenn Sie zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, müssen Sie eine existenzsichernde selbständige Erwerbstätigkeit nachweisen.
Weitere Informationen dazu: Merkblatt selbständige Erwerbstätigkeit EU/EFTA neues Fenster
Kurzfristige Arbeit in der Schweiz (bis max. 3 Monate)
Wenn Sie für ein Schweizer Unternehmen jährlich maximal 3 Monate arbeiten, dann benötigen Sie keine Arbeitsbewilligung. Sie müssen sich lediglich anmelden neues Fenster. Man spricht von einer kurzfristigen Dienstleistungserbringung. Das wären zum Beispiel:
- Servicearbeiten
- Reparatur- sowie Wartungsarbeiten
- Durchführung von Kursen und Seminaren
Sie können sich hier anmelden (bis spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn):
Meldeverfahren Staatsekretariat für Migration neues Fenster
Mitarbeit in einem Projekt
Wenn Sie für die Arbeit in einem Projekt in die Schweiz kommen, benötigen Sie eine Bewilligung. Projektarbeiten wären zum Beispiel:
- Aufbau und Installation von Maschinen
- Implementierung von Informatikprojekten
- Umbau von Ladengeschäften
Für die Erteilung eines Gesuchs bei Projektarbeit sind diese Unterlagen und Dokumente notwendig:
- Formular A1
- Entsendebestätigung
- Weitere Unterlagen gemäss Ziffer 5. des Merkblatts "Entsandte Arbeitskräfte und selbständige Dienstleistungserbringung"
Durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA können Sie in der Schweiz leben und arbeiten.
Für das Jahr 2025 gibt es keine Einschränkungen, wenn Sie in der Schweiz arbeiten möchten.
Es ist möglich, dass im Jahr 2026 wieder Höchstzahlen für kroatische Arbeitskräfte eingeführt werden.
Seit dem 1. Januar 2021 werden britische Staatsangehörige, die neu in der Schweiz arbeiten wollen, so behandelt wie Personen aus Drittstaaten.
Um in der Schweiz zu arbeiten, benötigen Sie eine Bewilligung vom Migrationsamt St.Gallen und von der Arbeitsmarktbehörde.
Sie können in der Schweiz nur arbeiten, wenn Sie gut qualifiziert sind, zum Beispiel als:
- Führungskraft / Manager
- Spezialistin und Spezialist
- Berufsfachperson mit mehrjähriger Berufserfahrung
Die Zahl der zugelassenen Personen im Arbeitsmarkt ist beschränkt.
Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss beweisen, dass es in der Schweiz und in den EU- und EFTA-Ländern keine Personen gibt, die für die zu besetzende Stelle geeignet sind (Inländer haben Vorrang).
Um zu arbeiten, brauchen Sie neben einer Aufenthaltsbewilligung auch eine Arbeitsbewilligung.
Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und Personen mit Schutzstatus S dürfen in jedem Job arbeiten, den sie finden.
Sie oder Ihr Arbeitgeber müssen lediglich eine Meldung an das Amt für Wirtschaft und Arbeit machen und die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Nach der Anmeldung können Sie sofort mit der Arbeit beginnen.
Meldung der Erwerbstätigkeit
Sie können die Meldung über zwei verschiedene Wege machen:
ONLINE Anmeldung: EasyGov.swiss neues Fenster
Geben Sie die Meldung direkt im Online-Schalter für Unternehmen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein.
oder
E-MAIL Anmeldung: Meldeformular neues Fenster ausfüllen und per Email senden an erwerbsmeldung@sg.ch
Hinweis: Das PDF-Meldeformular muss nach dem Öffnen mit geeignetem Programm (z. B. Acrobat Reader) zuerst heruntergeladen und gespeichert werden, dann erst kann es korrekt ausgefüllt, nochmals gespeichert und hochgeladen werden.
Unterstützung bei der Arbeitssuche
Die Organisation REPAS neues Fenster hilft Flüchtlingen, Personen im Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommenen im Kanton St.Gallen, einen Job zu finden. Das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde meldet Sie bei REPAS an.
- Arbeiten in der Schweiz (deutsch)
- Lavorare in Svizzera (italienisch)
- Trabajar en Suiza (spanisch)
- Trabalhar na Suíça (portugiesisch)
- Travailler en Suisse (französisch)
- Working in Switzerland (englisch)
- ПРАЦЕВЛАШТУВАННЯ У ШВЕЙЦАРІЇ (ukrainisch)
- Праца ў Швейцарыі (weissrussisch)
- Работа в Швейцарии (russisch)
- ШВЕЙЦАРИЯДА ИШЛАШ (usbekisch)
- ارسيوس يف لمعلا (arabisch)
- การทำ งาน ในสวิตเซอร์แลนด์ (thai)
Aufenthalt in der Schweiz
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