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Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Das bedeutet: Die Macht ist auf 3 Staatsebenen verteilt. Es gibt den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Jede Staatsebene hat ihre eigene Aufgabe.

Die direkte Demokratie ermöglicht der Bevölkerung eine Mitsprache bei Entscheidungen auf allen politischen Ebenen.

Regiert wird die Schweiz durch den Bundesrat . Das sind 7 Mitglieder verschiedener Parteien.

Bundesrätinnen und Bundesräte werden von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht aus einer grossen und einer kleinen Kammer. 

Die grosse Kammer ist der Nationalrat , der die Vertretung des Volkes übernimmt. Die kleine Kammer ist der Ständerat , der die Vertretung der Kantone übernimmt.

 

Im Kanton St.Gallen gibt es auf der kantonalen Ebene:


Der St.Galler Kantonsrat

Der St.Galler Kantonsrats - ein Erklärfilm des Kantons St.Gallen

Der St.Galler Kantonsrat - ein Erklärfilm des Kantons St.Gallen

Die Gewaltenteilung

Die Macht innerhalb der 3 Staatsebenen ist auf 3 staatliche Behörden aufgeteilt (sogenannte Gewaltenteilung): das Parlament (Legislative), die Regierung (Exekutive) und die Gerichte (Judikative). Diese haben folgende Aufgaben:

  • Das Parlament macht und ändert die Gesetze.
  • Die Regierung führt die Gesetze aus.
  • Die Gerichte entscheiden, ob die Gesetze richtig angewendet werden.

Die Gewaltenteilung sorgt für eine bessere Verteilung und Kontrolle der Macht.

Auf Bundesebene gibt es das Parlament, bestehend aus Nationalrat und Ständerat (Legislative), den Bundesrat (Exekutive) und die Bundesgerichte (Judikative).

Im Kanton St.Gallen heissen diese 3 Gewalten: 

  • St.Galler Kantonsrat (Legislative)
  • St.Galler Kantonsregierung (Exekutive)
  • Kantonsgerichte (Judikative)

Föderalismus

Die Schweiz ist föderalistisch aufgebaut. Der Bund, die 26 Kantone und die knapp 3000 Gemeinden teilen sich die staatlichen Aufgaben.

Der Bund ist allein für jene Bereiche zuständig, die ihm die Bundesverfassung explizit überträgt, wie zum Beispiel die Aussenpolitik, die Wirtschafts- und Währungspolitik.

Die Kantone verfügen über eine grosse Eigenständigkeit. Sie führen Aufgaben aus wie die Organisation des Bildungswesens, des Bauwesens, des Gesundheitswesens und der Polizei.

Die kleinste politische Einheit in der Schweiz ist die Gemeinde. Die Gemeinden sind für Aufgaben zuständig wie die Kehrichtabfuhr, den Bau und Unterhalt von lokalen Strassen, die Wasser- und Erdgasversorgung, die Sport- und Freizeiteinrichtungen. 

Partizipation der Bevölkerung

In der Schweiz ist die politische Partizipation des Volks sehr wichtig.

Ab 18 Jahren können alle Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die in der Schweiz leben, an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen teilnehmen und an der Urne wählen. Unter diesen Voraussetzungen können sie auch eine Volksinitiative lancieren, ein Referendum ergreifen und beides unterzeichnen.

Die nationalen Vertreter werden vom Volk gewählt. Auch die kantonalen und kommunalen Regierungen wählt das Volk.

Video von SWI swissinfo.ch 

Ausländerinnen und Ausländer können auf Bundesebene weder an Abstimmungen noch an Wahlen teilnehmen. Sie haben das Stimmrecht nur auf kantonaler und kommunaler Ebene. Im Kanton St.Gallen können Ausländerinnen und Ausländer nicht wählen.

 

Petitionsrecht

Alle Personen – also auch Ausländerinnen und Ausländer – haben das Recht, Petitionen an Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden oder Bitten enthalten.