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Für Flüchtlinge, für vorläufig Aufgenommene und für Personen mit Schutzstatus S gelten andere Abläufe.

Ihre erste Ansprechstelle ist immer das Sozialamt der Wohngemeinde.

Das Sozialamt der Gemeinde, in der Sie wohnen ist für Sie zuständig.

Dort erhalten Sie Informationen zu Ihrem Aufenthalt und zur Integration.

 

Informationsseite des Staatssekretariats für Migration SEM

  • Allgemeine Information zum Leben in der Schweiz 
  • extra Information für Personen im Asylverfahren 
  • extra Information für Personen mit Schutzstatus S

Kontaktstellen

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